Bayerische Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen

Eine sichere und zuverlässige Energieversorgung war und ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg des Wirtschafts- und Industriestandorts Bayern. Nur wenn es uns gelingt, sie auch in Zukunft sicherzustellen, können wir unseren Wohlstand dauerhaft erhalten.

 

Um unsere Energieversorgung zu sichern, helfen uns aber weder Ideologien noch Denkverbote und schon gar keine Panikmache, sondern nur Pragmatismus, Mut und Entschlossenheit. Und das bedeutet auch, dass Unternehmen, die unter den hohen Energiepreisen leiden, unterstützt werden müssen.

Bayerische Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember 2022 Eckpunkte für ein bayerisches Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen.

  • Die EHFH sieht grundsätzlich sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor.
  • Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen sein – unabhängig von Rechtsform und Branche und einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion.
  • Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Diese wird vermutet, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Notwendig ist zudem eine positive Liquiditätsvorausschau.
  • Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z. B. einen Steuerberater, gestellt werden. Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet.
  • Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
  • Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023.
  • für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022.
  • Es gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. 250.000 Euro für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z. B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend.
  • Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund stellen.
  • Grundsätzlich gilt eine Bagatellgrenze von 6.000 Euro.
  • Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt – wie bei den Corona-Härtefallhilfen – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Informationen über das Bayerische Wirtschaftsministerium

Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie für die Energie-Härtefallhilfen und das Antragsportal finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

unter  www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energiehaertefallhilfe/

Ansprechpartner

Berthold Rüth, MdL

Abgeordneten Büro | Eschau

berthold.rueth@csu-landtag.de