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MANAGEMENT, FINANZIERUNG, RECHT
Strengere Regeln im Bundesdatenschutzgesetz
BE-protected analysiert Schwachstellen der Datensicherheit
Gesetzlicher Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen sollen alle Beteiligten vor Gefahren schützen und gleichzeitig Informationsfreiheit und Informationsgleichgewicht gewährleisten. Sie beinhalten gesetzliche Pflichten, die alle Unternehmen und Verwaltungseinheiten treffen, gleich welcher Größenordnung oder Branche. Seit dem 1. September 2009 ist die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, um dem Schutz personenbezogener Daten mehr Gewicht zu verleihen. Die damit verbundenen erweiterten Sanktionen bei Verstößen sind besonders zu beachten. Dennoch wird in vielen Unternehmen das Thema Datenschutz vernachlässigt. Neben der Unkenntnis der aktuellen Vorschriften, spielt auch die Angst vor hohen Kosten für funktionierende technische Lösungen eine große Rolle.
Hohe Bußgelder
Unternehmen ab neun Mitarbeitern, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind verpflichtet, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen und ihn mit Meldung an die zuständige Behörde offiziell zu bestellen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt oder ist die Bestellung ungültig (weil die Person zum Beispiel nicht über ausreichende Fachkunde verfügt) sieht das Bundesdatenschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 € vor. Bei unbefugter Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten können Bußgelder bis zu 300.000 € verhängt werden. Das Versenden vertraulicher Daten per Mail oder mobilen Datenträger, ohne sie zu verschlüsseln, fällt unter Fahrlässigkeit. Doch erfahrungsgemäß besitzen die wenigsten Unternehmen Konzepte zur Ver- und Entschlüsselung.
Mehrwerte durch etabliertes Datenschutzsystem
Der Nutzen eines etablierten Datenschutzes dient nicht unerheblich der unternehmerischen Corporate Identity und schafft eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit den Kunden. Die Firma BE-protected berät Firmen zum gesetzlichen Datenschutz und führt Schwachstellen-Analysen durch Check der Datensicherheit im Unternehmen durch. Für KMU können die Beratungen über ein Förderprogramm teilweise finanziert werden. Weiterführende Informationen zu allen neuen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes finden Sie unter www.zukunftsmagazin.de/whitepaper
Ansprechpartner
Jens Burkard
Telefon: 06182 829031
E-Mail: jens.burkard@be-protected.de





