Inhalt:
Netzwerke, Cluster und Technologieförderungen
Förderung der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen
Innovationsgutscheine und Forschungsprämie
Neue Ideen für die Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen entstehen häufig in einem kreativen Miteinander von Praktikern und Forschern. Große Unternehmen haben in der Regel hausintern entsprechende Möglichkeiten, kleine und mittlere Unternehmen hingegen sind hierbei stark auf externe Partner angewiesen. Eine Möglichkeit für konkrete Kooperationen sind mehrjährige Projekte, zu denen der Druck des Marktes manchmal aber keine Zeit lässt, aber auch kleinere Forschungs- und Entwicklungsaufträge.
Innovationsgutscheine
Mit den “Innovationsgutscheinen für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe”, die vom Freistaat Bayern über die Bayern Innovativ als Projektträger ab dem 1. Juni 2009 ausgegeben werden, können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe im Bereich Forschung und Technologie ihre Innovationskraft stärken. Beispiele für Inhalte sind Konstruktionen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung ebenso wie Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 10 Mio. €. Der Innovationsgutschein deckt maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beantragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 7.500 €.
Informationen über die Innovationsgutscheine sind zu finden unter
http://www.innovationsgutschein-bayern.de
Forschungsprämie
Mit der Forschungsprämie, die im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung über den Projektträger Jülich ausgereicht wird, können Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler bei einem Auftrag von maximal 100.000 € und mindestens 10.000 €, der von einem Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern erteilt wird, eine Prämie in Höhe von 25 % beantragen. Anträge können noch bis zum 30. September 2009 gestellt werden können. Anträge können allerdings auch für FuE-Aufträge, die nach dem Stichtag 1. September 2006 kontrahiert wurden, gestellt werden.





