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INNOVATSIONSFORUM

Kampf der Produktpiraterie

Technische, managementorientierte und rechtliche Schutzmaßnahmen

Plagiate finden sich zunehmend im Investitionsgüterbereich und somit auch im Maschinen- und Anlagenbau. Beim letzten Treffen des InnovationsForums waren daher technologische Schutzmechanismen, Managementansätze und rechtliche Aspekte des Marken- und Patentschutzes thematisiert. Dr. Josef Wüpping, der das Bundesprojekt PROTACTIVE koordiniert, referierte über Ansätze der Optimierung technischer Produkte und Prozesse, mit dem Ziel, möglichen Nachahmern ihre Arbeit sehr schwer zu machen. Rechtsanwalt Dr. Peter Wahl von der Kanzlei Rittershaus in Frankfurt übernahm den Vortragsteil, bei dem Möglichkeiten zur Sicherung und Durchsetzung vongewerblichen Schutzrechten im Vordergrund standen. Die wichtigsten Ergebnisse lesen Sie in den beiden folgenden Artikeln.

Ansprechpartnerin

Christine Widmer
Telefon: 06022 26-1113
E-Mail: widmer@zentec.de



Dr. Josef Wüpping

Dr. Josef Wüpping

Nachahmern die Arbeit schwer machen

Dr. Wüpping Consulting berät zu technischen und managementorientierten Maßnahmenmer

Als technische Schutzmaßnahmen stellte Dr. Josef Wüpping unter anderem vor: Produktaktivierung z.B. via Codes, Identifikation und Rückverfolgung via RFID, Hologrammen, digitale Wasserzeichen oder Mikrofarbcodes. Als Dekompositionsbarrieren, die dem Reverse Engineering vorbeugen, können bspw. Löschungsbefehle oder gekapselte Black Boxes eingesetzt werden. Die Sicherung des Technologie-Know-how-Schutz sei in Deutschland laut aktuellen Umfragen bspw. des VDMA nicht sehr ausgeprägt. Da habe Deutschland noch Nachholbedarf, so Wüpping.

Auch mittels managementorientierter Maßnahmen können Produkte vor Marken- und Produktpiraterie geschützt werden: So sei ein hohes Innovationstempo für Nachahmer genauso eine Markteintrittsbarriere wie Mass Customisation, also die Herstellung kundenindividueller Standardprodukte. Für die internen Abläufe sei ein umfassendes IT-Schutzkonzept zu empfehlen, bspw. nach der DIN 27001.

Auszüge der Präsentation können unter www.zukunftsmagazin.de/whitepaper downgeloaded werden.

Ansprechpartner

Dr. Josef Wüpping
Telefon: 0234 978 35-0
E-Mail: info@wuepping.com

 

Schutz des guten Rufes

Kanzlei RITTERSHAUS über Markenschutz für den Mittelstand

Dr. Peter Wahl

Dr. Peter Wahl

Starke Unternehmen mit innovativen Produkten aus allen Branchen haben eines gemeinsam: sie rufen in aller Regel Nachahmer auf den Plan. Schätzungen zufolge entstehen der deutschen Wirtschaft durch Fälschung und Nachahmung von Produkten jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro.

Schutz des guten Rufs der Produkte

Markenpiraten haben es auf den guten Ruf eines Produktes abgesehen. Sie bringen eigene – oft minderwertige – Produkte auf den Markt und verwenden dabei Namen oder Symbole des Originalherstellers. Hiergegen kann sich nur derjenige zur Wehr setzen, der zuvor seine Markenrechte amtlich hat schützen lassen.
Allerdings ist bei der Anmeldung von Schutzrechten eine weitsichtige und professionelle Planung unerlässlich. Ein hinreichender Markenschutz besteht nur in den Ländern, in denen das Zeichen auch für den Unternehmer eingetragen ist. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, einen Markenschutz in allen Ländern sicherzustellen, die als Export-Ziele und als Produktionsstandorte in Betracht kommen.

In der Geschäftspraxis kommt es indes immer wieder vor, dass Markenanmeldungen versäumt oder verzögert werden und der Unternehmer schließlich feststellen muss, dass seine in einem Land erfolgreiche Marke in anderen Ländern nicht verwendet werden kann, da dort bereits ein anderer das Zeichen für sich registriert hat.

Rechte aus der Marke

Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Markeninhaber jedem anderem die Nutzung seiner Marke oder eines ähnlichen Zeichens verbieten. Darüber hinaus hat er bei rechtswidrigem Markengebrauch insbesondere Anspruch auf Schadensersatz.

Durchsetzung der Markenrechte – Monitoring

Eine erfolgreiche Produktpolitik setzt eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Schutzrechte voraus. Nur wer seine Schutzrechte durch Überwachung der Register und des Marktes im Auge behält und gegen Verletzungen durch Markenpiraten konsequent vorgeht, schreckt Fälscher ab und verhindert Umsatzeinbußen durch weitere Nachahmungen.

Fahrlässige Markenverletzungen vermeiden

Nicht immer sind es aber professionelle Piraten, die die Schutzrechte von Unternehmern verletzen. Oft findet sich ein Unternehmer versehentlich in der Rolle eines Markenverletzers wieder, weil sein Produkt die bestehenden Rechte von anderen verletzt. Die Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige und professionelle Prüfung der Schutzrechtslage bei jedem neuen Produkt unumgänglich ist, wenn man böse Überraschungen verhindern will.

Ausführliche Informationen zum Thema unter www.zukunftsmagazin.de/whitepaper

Ansprechpartner

Dr. Peter Wahl
Telefon: 069 274040-37
E-Mail: peter.wahl@rittershaus.net

 

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