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MANAGMENT, FINANZIERUNG UND RECHT

Produktpirateriebekämpfung

Patentanwälte Thürer & Nitz berichten aus der Praxis

Am 01.09.2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Deutschland in Kraft getreten. Dies erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum in Europa. Wesentliche Baustellen in diesem Bereich liegen jedoch außerhalb von Europa, beispielsweise in China, wo es aufgrund von Mentalitätsunterschieden als nicht verwerflich eingeschätzt wird, Produkte oder Verfahren zu kopieren.

Von Schutzrechtsaktivitäten in China, die ein Vorgehen gegen Kopierer ermöglichen würden, versprachen sich europäische Unternehmen lange Zeit wegen Problemen bei der Durchsetzbarkeit der Schutzrechte wenig Erfolg. Angesichts der zunehmenden Wichtigkeit der chinesischen Märkte sowohl als Absatzmarkt als auch als Produktionsstandort wird es jedoch unerlässlich, sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. Seit Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation
(WTO) und den damit verbundenen Rechtsreformen, haben sich die Möglichkeiten der Bekämpfung der Produktpiraterie auch in China allmählich verbessert.

Chinesische Unternehmen nutzen Zeitvorsprung

In der Praxis begegnen uns immer wieder Fälle, bei denen europäische Unternehmen gezwungen sind, die eigenen Markenbe-zeichnungen von chinesischen Inhabern der europäische Markenbezeichnungen in China, die diese frühzeitig für sich angemeldet haben, für teilweise sehr hohe Summen zurückzukaufen oder mit diesen Lizenzvereinbarungen einzugehen, da ansonsten ein Markteintritt in China unter der eigenen, in Europa etablierten Markenbezeichnung unmöglich wird oder Verletzungsklagen von chinesischen Unternehmen selbst drohen.

Im Patentbereich wurde der Fall des französischen High-Tech-Unternehmens Schneider bekannt, das zu einer Schadensersatzzahlung in zweistelliger Euro-Millionenhöhe wegen Patentverletzung in China verurteilt wurde. Dabei ist es bemerkenswert, dass das chinesische Gericht die Rekordsumme ausgerechnet in einem der wenigen Fälle verhängt hat, in dem ein ausländisches Unternehmen auf der Anklagebank saß. Noch richtet sich die überwiegende Zahl der Klagen wegen Produktpiraterie gegen chinesische Firmen. Und in aller Regel hat das verhängte Strafmaß eher symbolischen Charakter. Die umgerechnet 1,1 Millionen
Dollar, die der chinesische Motorradhersteller Zhejang Huatian an den japanischen Konkurrenten Yamaha wegen Markenverletzung bezahlen musste, stellen bislang eine der höchsten Verurteilungen von Inlandsunternehmen in China dar. Eine weitere Tendenz ist, dass chinesische Unternehmen zudem seit einiger Zeit in China verstärkt Gebrauchsmuster anmelden, die teilweise oder vollständig identische Produkte ihrer internationalen Wettbewerber zum Gegenstand haben, wenn diese nicht selbst Schutzrechte angemeldet haben. Die Inhalte stimmen bspw. insbesondere mit Messepräsentationen von Produkten der internationalen Wettbewerber überein. Schutz kann dagegen eine eigene, frühzeitige internationale Patentanmeldung sowohl in Europa als auch in China bieten.

Marktberührung “China” prüfen

Auch wenn eine Prüfung und Anmeldung von Patenten, Marken und Gebrauchsmustern mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, lohnt es sich, wenn mittelfristig ein Markteintritt in China oder anderen Wachstumsmärkten geplant ist. Hierbei sind insbesondere auch die Besonderheiten des jeweiligen Schutzrechtssystems in Abweichung vom Europäischen System zu berücksichtigen, um einen ausreichend großen Schutzbereich zu erhalten.

Ansprechpartnerin

Dr. Astrid Nitz
Telefon: 06021 4407-44
E-Mail: astrid.nitz@patent-buero.de

 

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