Inhalt:
NETZWERKE UND CLUSTER
Mediations- und Schiedsgerichtsstelle an der FH Aschaffenburg
Professoren der Fachhochschule Aschaffenburg gründen eine Mediations- und Schiedsgerichtsstelle
Neuerdings können Unternehmer auf ein neues Dienstleistungsangebot von Professoren der Fachhochschule Aschaffenburg zur Streitbeilegung zurückgreifen.
Die Professoren wollen damit am Markt eine Alternative zur Streitbeilegung vor den staatlichen Gerichten anbieten. Konflikte zwischen Unternehmern werden in der Regel in einem langwierigen Rechtstreit vor den Staatsgerichten ausgetragen. Andere Konfl iktlösungsmöglichkeiten fassen Unternehmer bislang kaum ins Auge, sei es, weil sich die Konfliktlösung durch staatliche Gerichte in der Praxis eingespielt hat oder weil keine ausreichenden oder qualitativ überzeugenden Alternativmodelle am Markt verfügbar sind.
Mit der Gründung der Mediations- und Schiedsgerichtsstelle durch Professoren der Fachhochschule Aschaffenburg haben die Unternehmen am Untermain nun eine echte Alternative, die die Konfliktlösung durch staatliche Gerichte ersetzen kann. In der Regel wird ein Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren durch drei Professoren betreut, wobei die Verfahrensleitung einem Professor mit der Befähigung zum Richteramt obliegt. Soll mit dem Mediations- oder Schiedsgerichtsverfahren nur ein Professor betraut werden, so hat dieser in der Regel die Befähigung zum Richteramt.
Mediationsverfahren
Ein Mediationsverfahren dient dazu, zwischen den Parteien eine einvernehmliche Konfliktlösung ohne Urteil bzw. Schiedsspruch herbeizuführen. Die Professoren der Fachhochschule Aschaffenburg vermitteln zwischen den Parteien als sachkompetente Mediatoren.
Die Vorzüge des Mediationsverfahrens gegenüber einer Konfl iktlösung vor den staatlichen Gerichten liegen in erster Linie in der Schnelligkeit, Flexibilität und der Formfreiheit des Verfahrens und ist eine kostengünstige Lösung. Selbstverständlich garantiert ein Mediationsverfahren Vertraulichkeit.
Schiedsgerichtsverfahren
Wollen oder können sich die Konfliktparteien nicht einvernehmlich – auch nicht durch die Einschaltung der Mediationsstelle – einigen, können sie ihren Konflikt vor den staatlichen Gerichten oder aber vor der Schiedsgerichtsstelle an der Fachhochschule Aschaffenburg austragen. Beauftragen die Parteien das Schiedsgericht an der Fachhochschule Aschaffenburg
mit der Lösung des Konflikts durch den Erlass eines Schiedsspruchs, wird der Streit
zwischen den Parteien unter Ausschluss der Möglichkeit, die staatlichen Gerichte anzurufen,
vom Schiedsgericht entschieden.
Die Parteien können aber auch – sofern sie dies wünschen – vereinbaren, dass trotz der Entscheidung des Konfliktstoffes durch das Schiedsgericht eine Anrufung der staatlichen
Gerichte möglich sein soll. Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahren gegenüber der Austragung des Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten ist wiederum die Schnelligkeit und die geringeren Kosten. Die Beteiligten können wie bei einem staatlichen Gericht auf die hohe Sachkompetenz
der rechtsprechenden Professoren vertrauen und erhalten ein rechtsstaatliches Verfahren.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Ralph Hirdina
Telefon: 06021 314710
E-Mail: hirdina@fh-aschaffenburg.de





